Gewinnspiel AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Instagram- und Facebook-Gewinnspiele

Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V., genannt KFV, Am Hang 7/1, 76437 Rastatt auf https://www.instagram.com/hundert12.info/ bzw. auf https://www.facebook.com/hundert12.socialmedia – nachfolgend „Veranstalter“.

Gegenstand

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die vom KFV auf der Instagram-Seite https://www.instagram.com/hundert12.info/ bzw. auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/hundert12.socialmedia durchgeführt werden.
Die Gewinnspiele stehen in keinerlei Verbindung zu Instagram und werden in keinster Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Instagram, sondern die Kreisfeuerwehrverband Rastatt e.V. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich vom KFV als Veranstalter zur Verfügung gestellt.

Teilnahme

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Instagram-User bzw. Facebook-User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer* vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt bei 18 Jahren. Die Teilnahme ist nur über eine persönliche Instagram-Anmeldung (den eigenen Instagram-Account) möglich.
Beginn des Gewinnspiels ist das Datum der Veröffentlichung auf der Instagram-Seite https://www.instagram.com/hundert12.info/ bzw. der Facebook-Seite https://www.facebook.com/hundert12.socialmedia. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Zeitpunkt möglich. Entsprechende Zeiten sind den Angaben zum Gewinnspiel auf der Instagram- bzw. Facebook-Seite zu entnehmen.
Je nach Gewinnspiel ist eine Teilnahme über das Liken eines Beitrags auf unserer Instagram- bzw. Facebook-Seite, dessen Kommentierung oder das Schreiben einer Nachricht an den KFV als Betreiber der Instagram- bzw. Facebook-Seite möglich. Des Weiteren werden auch Abstimmungen unter den Instagram-Usern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrags durchgeführt (z.B. “Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt”). Welche konkreten Handlungen jeweils erforderlich sind, um an einem Gewinnspiel auf der Instagram-Seite https://www.instagram.com/hundert12.info/ bzw. der Facebook-Seite https://www.facebook.com/hundert12.socialmedia teilzunehmen, kann der Beschreibung des Gewinnspiels im Feed der Instagram- bzw. Facebook-Seite entnommen werden.

Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technischen Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Gewinnspielbestandteile aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung zu ändern, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- oder Hardware auftreten und/oder die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund sonstiger technischer oder rechtlicher Gründe nicht mehr möglich ist.

Inhalte

Der Veranstalter haftet nicht für Inhalte, die auf den Instagram Seiten der Teilnehmer hochgeladen werden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

Gewinne / Gewinnermittlung

Der Preis wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben und kann der Instagram-Seite https://www.instagram.com/hundert12.info/ bzw. der Facebook-Seite https://www.facebook.com/hundert12.socialmedia entnommen werden. Dabei werden ausschließlich Sachpreise ausgelobt, deren Auszahlung bzw. Umtausch ausgeschlossen ist. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Gewinnermittlung/-annahme: Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach dem Losverfahren, sollten nicht im Instagram-Post andere Angaben zur Gewinnermittlung, z.B. – Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt (Abstimmung unter den Usern) – getroffen sein. Beim Losverfahren ermittelt eine Jury des KFV, bestehend aus zwei Mitgliedern unter allen Teilnehmern den Gewinner oder die Gewinnerin.
Ist die Einstellung eigenen Contents zum Zwecke der Teilnahme nicht erforderlich, sondern besteht die Teilnahmehandlung lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag zu „Liken“ ist oder eine Frage beantwortet werden soll, entscheidet das Zufallsprinzip. Die Gewinner werden unmittelbar nach Ende des Gewinnspiels ermittelt und über Instagram benachrichtigt.
Der Gewinner hat die Annahme des Gewinns binnen einer in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist nachweislich (per E-Mail) zu bestätigen. In der Regel wird der Gewinn per Post oder E-Mail zugestellt, daher hat der Gewinner im Falle der Benachrichtigung seine vollständigen Kontaktdaten nebst Postanschrift und E-Mail-Adresse anzugeben. Sollte der Gewinn nicht zugestellt werden, sondern am Orte der Spielstätte abzuholen sein, wird im Rahmen des Postings gesondert darauf hingewiesen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Haftung

Soweit es sich bei dem Sachpreis um Angebote Dritter (touristischer Leistungsträger, Reiseveranstalter etc.) handelt, haftet der KFV nicht für Nicht- oder Schlechtleistung bzw. vom Gewinner anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Geschäfts- bzw. Reisebedingungen der Preissponsoren, etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind an diese zu richten.
Der KFV haftet als Veranstalter des Gewinnspiels nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von Mitgliedern des KFV vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Als Gewinnanbieter haftet der Veranstalter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.

Datenschutz

Zum Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels werden vom Gewinner sowie etwaigen Begleitpersonen personenbezogene Daten erhoben. Im Falle eines Gewinns ist der Veranstalter berechtigt, das Instagram-Profilbild sowie den Namen des Gewinners auf Instagram sowie der Website www.kfv-rastatt.de/ zu veröffentlichen. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel des KFV auf https://www.instagram.com/hundert12.info/ bzw. auf https://www.facebook.com/hundert12.socialmedia erklärt sich jeder Teilnehmer mit diesen Datenschutzrichtlinien einverstanden.